Vergangenen Donnerstag (22.07.2021) hat die Härtefallkommission entschieden, dass Familie Omarov bleiben soll. Nach vielen Jahren des Kampfes und der Überwindung bürokratischer Hürden haben sie es geschafft. Wir freuen uns mit der Familie und drücken die Daumen, dass sie jetzt endlich ihr Leben so gestalten dürfen wie sie es sich vorstellen, vor allem ohne die Angst abgeschoben zu werden und mit der Möglichkeit so bald wie möglich eine Arbeitserlaubnis zu erhalten!
01.03.2021 Kundgebung: Bleiberecht für Familie Omarov
Rund 80 Menschen haben sich am vergangenen Montagabend vor der Stadtratssitzung auf dem Platz vor der Stadthalle versammelt. Auf Initiative der Seebrücke Aschaffenburg waren zahlreiche UnterstützerInnen zusammen gekommen, um für das Bleiberecht der Familie Omarov zu demonstrieren.
Anfang des Jahres war der Familie, die seit 2014 in Deutschland lebt, die Duldung entzogen worden. Damit müssen die Omarovs in ständiger Angst vor einer drohenden Abschiebung leben. Die Familie ist bestens integriert und fühlt sich in Aschaffenburg zuhause. Dass sowohl die Eltern als auch ihre Kinder hier einen großen Freundeskreis gefunden haben, machen die vielen UnterstützerInnen deutlich, die am Montag – ganz ohne Mobilisierung – vor die Stadthalle gekommen waren.
Mittlerweile haben auch die StadträtInnen der UBV, der Grünen, der ÖDP und der KI einen Antrag auf eine Resolution „Bleiberecht für Familie Omarov“ gestellt, wobei der Stadtrat bei der zentralen Ausländerbehörde Unterfranken für eine Bleiberecht der Familie intervenieren soll.
Nicht nur die vielen Menschen, die zur Unterstützung von Familie Omarov vor die Stadthalle gekommen waren, auch die Nachricht, dass eine Abschiebung – solange über einen Härtefallantrag noch nicht entschieden wurde – ausgesetzt wird, haben an diesem Abend optimistisch gestimmt.
Im Folgenden veröffentlichen wir den Aufruf der Seebrücke Aschaffenburg für ein Bleiberecht der Familie Omarov:
Bleiberecht für Familie Omarov
Die seit 2014 in Aschaffenburg lebende Familie Omarov soll abgeschoben werden. Der Umgang mit der Familie ist exemplarisch für den radikalen Ausschluss und eine offensichtliche Benachteiligung im deutschen Asylsystem. Wir als Seebrücke Aschaffenburg setzen uns mit vielen weiteren Akteur*innen für das Bleiberecht und die Inklusion dieser Familie ein.
Zur Geschichte der Familie
Familie Omarov stammt aus Aserbaidschan und lebt seit dem 08.12.2014 in Deutschland. Die Eltern Feliks und Ella sowie die beiden ältesten Kinder sind in Aschaerbaidschan geboren, die beiden Jüngsten in Aschaffenburg. Seit 6 Jahren lebt, liebt und integriert sich die Familie in Aschaffenburg. Die Eltern engagieren sich ehrenamtlich, die Kinder besuchen Schule, Kindergarten und sind in Vereinen aktiv. Die Familie ist sehr beliebt und hat einen großen Freundeskreis.
Das 2015 gestellte Asylbegehren wurde am 17.10.2017 mit allen möglichen Schritten (inkl. Gerichtsverfahren) vollumfänglich abgelehnt. Begründet werden jegliche Ablehnungen (Asylverfahren, Arbeitserlaubnis, etc.) damit, dass die Eltern auf Anraten eines Schleppers zu Beginn des Asylverfahrens 2015 einen falschen Familiennamen angegeben haben. Er hatte erklärt, dass ansonsten ihre Familie in ihrem Heimatland Schwierigkeiten mit dem repressiven Regime bekommen würde. Die Familie wünscht sich nichts mehr als in ihrer neuen Heimat Aschaffenburg bleiben zu können und die Möglichkeit zu erhalten, sich ihren eigenen Lebensunterhalt sichern zu dürfen. In Aserbaidschan drohen den Eltern Repression und dem Vater eine mögliche Inhaftierung. Der Bergkarabachkonflikt zwischen Aserbaidschan und Armenien bleibt ungelöst. Mittlerweile haben sich bereits unterschiedlichste Akteure für die Aufenthaltssicherung der Familie eingesetzt, angefangen bei Einzelpersonen, über Vertreterinnen der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde (Christuskirche Aschaffenburg) bis hin zu Vereinen wie dem FC Oberafferbach 1934 e.V., der Nachbarschaftshilfe Damm-Strietwald und diversen Lokalpolitikerinnen wie dem ehemaligen Oberbürgermeister Klaus Herzog. Aktuell wird außerdem über einen Härtefallantrag im bayerischen Landtag entschieden. Laut Empfehlungsschreiben des ehemaligen Oberbürgermeisters von Aschaffenburg Klaus Herzog (2019) habe sich die Familie „von Anbeginn eigenständig um die Integration in die deutsche Gesellschaft bemüht“.
Wir als Seebrücke unterstützen die Versuche, ein Aufenthaltsrecht für die Familie zu erkämpfen. Die Familie hat sich außer der falschen Angabe ihres Familiennamens nichts zuschulden kommen lassen und wird seit 6 Jahren dafür bestraft. Dieser sog. Täuschungsversuch ist die einzige Argumentationsgrundlage, weshalb der Familie der Aufenthalt nicht erlaubt wird und Arbeitsanfragen immer wieder abgelehnt werden, die ausreichend wären, um die Familie zu versorgen. Dem Vater wird außerdem vorgeworfen, dass er versucht habe, das Verfahren zu verzögern, da er bestimmte Dokumente nicht rechtzeitig beantragt habe. Dieser Vorwurf ist kaum haltbar, denn durch Wartezeiten in der Terminvergabe und die komplizierte Sprache in Behördenkommunikation sind Missverständnisse und Verzögerungen kaum zu vermeiden. Es ist absurd, falsch und zudem rassistisch, Menschen aufgrund solcher Argumentationen und mittels verwirrender Zermübungsstrategien (6 Jahre Briefverkehr mit unzähligen Behörden) zu entrechten. Dabei geht es nicht darum, dass dies alles rechtskonform sei. Legales Recht ist nicht immer legitim – Kinder gewaltsam aus ihrer Lebensumgebung zu reißen, sie zu gefährden und auszuschließen ist zwar gesetzlich vielleicht möglich, ethisch vertretbar ist es mit dem Blick auf die Kinder jedoch nicht – aber genau das soll passieren. Die Familie gehört zu Aschaffenburg. Ihnen sollte das Bleiberecht gewährt werden, damit sie in ihrer neuen Heimat bleiben können.